Mediation

Im Gegensatz zu einem oft langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren finden in einem Mediationsverfahren die Interessenlagen der Beteiligten gleichberechtigt Berücksichtigung.

Die Parteien entscheiden ihren Konflikt selbst durch eine nachhaltige Lösung, die in einer Abschlussvereinbarung schriftlich festgehalten wird.

Das in der Abschlussvereinbarung fixierte Ergebnis ist als Vertrag bindend. Die Beteiligten verpflichten sich, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

Unabdingbare Voraussetzungen

  • Das Mediationsverfahren ist streng vertraulich, wenngleich sich die Parteien dabei auch anwaltlich vertreten lassen können.
  • Die Teilnahme erfolgt freiwillig
  • Unabdingbar ist, dass die Beteiligten bereit sind, fair und auf Augenhöhe miteinander zu kommunizieren, um ergebnisoffen gemeinsame Lösungen zu entwickeln.
  • Der Mediator ist dabei neutral und den Beteiligten in gleichem Maße verpflichtet. Seine Aufgabe ist es, das Gespräch der Teilnehmer professionell zu steuern und diese bei der eigenständigen Konfliktlösung zu unterstützen. Er selbst unterbreitet weder Lösungsvorschläge noch berät er rechtlich.

Ein Mediationsverfahren kommt insbesondere in Frage bei Konflikten

  • im Arbeitsrecht
    • zum Beispiel zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebs- oder Personalrat
    • zwischen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen untereinander
  • bei Erbschaftsstreitigkeiten
  • bei Vermögensauseinandersetzungen
  • bei Unternehmensnachfolge
  • und in „verfahrenen“ Situationen jeglicher Art

Mediation ist…

  • selbstbestimmt und nachhaltig
  • zügig und konstruktiv
  • zukunftsorientiert und kostengünstig

Kosten

Grundsätzlich werden die Kosten für die Mediation von den beteiligten Parteien zu gleichen Teilen getragen. Der Mediator rechnet die (steuerlich absetzbaren) Kosten nach einem zuvor in einer Mediationsvereinbarung festgelegten Stundensatz ab.

Der zeitliche Umfang eines Mediationsverfahrens ist nicht exakt vorhersehbar. Die Anzahl und die Dauer der Gesprächstermine hängen vom Fortschritt der Mediation ab. Die Beteiligten und der Mediator einigen sich zuvor in der Mediationsvereinbarung, das Verfahren zügig durchzuführen und stimmen Termine und den Zeitrahmen ab.

Die entstehenden Kosten für eine Mediation sind in der Regel erheblich geringer als bei einem Gerichtsverfahren. Gegebenenfalls kann eine Vergleichsberechnung erfolgen.

Kontakt

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